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Prof. Dr. Marco Passardi neu im Verwaltungsrat der Audit Suisse AG

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Es freut uns ausserordentlich, dass wir für unseren Verwaltungsrat Prof. Dr. Marco Passardi gewinnen konnten. Die beruflichen Kernkompetenzen von Prof. Dr. Marco Passardi liegen in folgenden Bereichen: Rechnungslegung und finanzielle Berichterstattung Buchführung und Rechnungslegung nach OR, Swiss GAAP FER und IFRS Unternehmensbewertung Financial Accounting Konzernrechnung und Konsolidierung Accounting & Controlling Kostenrechnung Prof. Dr. Marco Passardi ist unter anderem Modulleiter bei der EXPERTsuisse, Lehrbeauftragter der Universität Zürich sowie der Universität Neuenburg und Dozent sowie Projektleiter an der Hochschule Luzern. 

Lohngleichheitsprüfungen

Lohngleichheitsprüfungen, keine Freiwilligkeit, sondern ein MUSS ab 100 Mitarbeitenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Revision - Jetzt Offerte einholen!

Ivo Wolgensinger und Christian Feller führen als Managing Partner die Audit Suisse AG . Audit Suisse ist fokussiert auf die Erbringung von Revisionsdienstleistungen. Beide Managing Partner verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Rechnungslegung und Revision. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte für die Revision Ihrer Jahresrechnung . Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Entweder via Email oder Telefon. Sie finden alle Angaben auf unserer Website ( www.auditsuisse.ch ).  

COVID19 - Kreditverwendungsprüfungen

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Christian Feller, Partner Audit Suisse AG informiert aus erster Hand zu COVID19-Kreditverwendungsprüfungen. Wir sind immer up-to-date für unsere Kunden.

Testat bei der Eingeschränkten Revision

Das Testat bei der eingeschränkten Revision sieht im Grundsatz immer gleich aus. Abweichungen von diesem Standard erfolgen nur in Ausnahmefällen. Bspw. bei Hinweisen auf Gesetzesverstösse, wenn die negative Zusicherung so nicht erfolgen kann oder wenn im Vorjahr nicht oder eine andere Revisionsstelle geprüft hat. An die Generalversammlung der ABC AG Adresse Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision an den die Generalversammlung der ABC AG, Ort Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der ABC AG, Ort, für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.  [Was hat die Revisionsstelle gemacht?] Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat zuständig, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.  [Wer trägt welche Verantwortung?] Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur E

COVID Kredit

Was waren die Kriterien für den Bezug eines Covid-Kredites? Die Unternehmung muss bereits vor der COVID-19-Pandemie in der Schweiz, d.h. vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein. Sie muss aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein. Sie befindet sich weder in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren noch in Liquidation. COVID-19-Kredite konnten zudem nur beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht bereits COVID-19-Liquiditätshilfen gestützt auf die vom Bundesrat am 20. März verabschiedeten Notverordnungen in den Bereichen Sport und Kultur bezogen wurden. Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wertbeeinträchtigung

Ein wichtiger Gedanke in der Buchführung, vor allem auch anlässlich der Abschlusserstellung! Im Gegenzug zu den Abschreibungen, welche regelmässige über eine Periode (bspw. Nutzungsdauer) verbucht werden, basieren Wertbeeinträchtigungen (engl. Impairment) auf einzelnen vielfach isolierten Ereignissen. Folgende praktische Beispiele führen zu einer Wertbeeinträchtigung: Die bilanzierten Forderungen sind wertlos, weil die Firma aufgrund der COVID-19-Massnahmen ihre Aktivitäten einstellen musste bzw. Konkurs angemeldet hat. Die Warenvorräte können nach dem Bilanzstichtag nicht mehr veräussert werden (verderblich) oder der Verkaufspreis deckt den Einstandspreis nicht mehr. Folglich Korrektur der Inventarwerte (dies musste auch bisher korrigiert werden - verlustfreie Bewertung). Die Tochtergesellschaft muss den Geschäftsbetrieb einstellen, da keine Hoffnung auf entsprechende Sanierung dieser Tochtergesellschaft besteht. Folglich Wertbeeinträchtigung der Beteiligung bei der Mutter. Wir helfen

Wirtschaftsprüfung - Durchführen einer eingeschränkten Revision

Folgende Kurzanleitung soll Kunden aber auch Revisoren eine kurze Übersicht über das effiziente Vorgehen resp. Durchführen einer eingeschränkten Revision geben. Diese Kurzanleitung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Massgebend sind die Gesetze und Standards! Dokumentation Alle wesentlichen Überlegungen und Prüfungshandlungen sind so zu dokumentieren, damit ein fachkundiger Dritter die Revisionsarbeiten sowie Überlegungen des Revisors nachvollziehen kann. Was geplant wird, soll auch wie geplant umgesetzt und dokumentiert werden. Zeiteinteilung Die Zeiteinteilung (Planung / Durchführung / Berichterstattung) sieht ungefähr wie folgt aus: 30% - 40% Planung 30% - 40% Prüfungsdurchführung 20% Berichterstattung Definition Wesentlichkeit Die Wesentlichkeit wird auf einer Basis bestimmt, welche für den Bilanzleser und/oder das Geschäftsmodell relevant ist. Eine Immobiliengesellschaft eher auf Aktiven oder Anlagevermögen, ein Handelsbetrieb mit kleinen Margen eher auf

AUDIT SUISSE ist Ihr Partner wenn es um die Prüfung der Jahresrechnung geht.

Wir prüfen als zugelassene  Revisionsexperten  Jahresrechnungen als Revisionsstelle (ordentlich/eingeschränkt) und führen Spezialprüfungen nach OR durch. Wir unterstützen Treuhänder bei Prüfmandaten, bei der Wiederzulassung (RAB) und bei internen Nachschauen.