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COVID19 - Kreditverwendungsprüfungen

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Christian Feller, Partner Audit Suisse AG informiert aus erster Hand zu COVID19-Kreditverwendungsprüfungen. Wir sind immer up-to-date für unsere Kunden.

COVID Kredit

Was waren die Kriterien für den Bezug eines Covid-Kredites? Die Unternehmung muss bereits vor der COVID-19-Pandemie in der Schweiz, d.h. vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein. Sie muss aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein. Sie befindet sich weder in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren noch in Liquidation. COVID-19-Kredite konnten zudem nur beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht bereits COVID-19-Liquiditätshilfen gestützt auf die vom Bundesrat am 20. März verabschiedeten Notverordnungen in den Bereichen Sport und Kultur bezogen wurden. Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wertbeeinträchtigung

Ein wichtiger Gedanke in der Buchführung, vor allem auch anlässlich der Abschlusserstellung! Im Gegenzug zu den Abschreibungen, welche regelmässige über eine Periode (bspw. Nutzungsdauer) verbucht werden, basieren Wertbeeinträchtigungen (engl. Impairment) auf einzelnen vielfach isolierten Ereignissen. Folgende praktische Beispiele führen zu einer Wertbeeinträchtigung: Die bilanzierten Forderungen sind wertlos, weil die Firma aufgrund der COVID-19-Massnahmen ihre Aktivitäten einstellen musste bzw. Konkurs angemeldet hat. Die Warenvorräte können nach dem Bilanzstichtag nicht mehr veräussert werden (verderblich) oder der Verkaufspreis deckt den Einstandspreis nicht mehr. Folglich Korrektur der Inventarwerte (dies musste auch bisher korrigiert werden - verlustfreie Bewertung). Die Tochtergesellschaft muss den Geschäftsbetrieb einstellen, da keine Hoffnung auf entsprechende Sanierung dieser Tochtergesellschaft besteht. Folglich Wertbeeinträchtigung der Beteiligung bei der Mutter. Wir helfen...