COVID Kredit

Was waren die Kriterien für den Bezug eines Covid-Kredites?
  • Die Unternehmung muss bereits vor der COVID-19-Pandemie in der Schweiz, d.h. vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein.
  • Sie muss aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein.
  • Sie befindet sich weder in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren noch in Liquidation.
COVID-19-Kredite konnten zudem nur beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht bereits COVID-19-Liquiditätshilfen gestützt auf die vom Bundesrat am 20. März verabschiedeten Notverordnungen in den Bereichen Sport und Kultur bezogen wurden.

Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Prof. Dr. Marco Passardi neu im Verwaltungsrat der Audit Suisse AG