COVID Kredit
Was waren die Kriterien für den Bezug eines Covid-Kredites?
- Die Unternehmung muss bereits vor der COVID-19-Pandemie in der Schweiz, d.h. vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein.
- Sie muss aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein.
- Sie befindet sich weder in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren noch in Liquidation.
Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.