Wirtschaftsprüfung - Durchführen einer eingeschränkten Revision
Folgende Kurzanleitung soll Kunden aber auch Revisoren eine kurze Übersicht über das effiziente Vorgehen resp. Durchführen einer eingeschränkten Revision geben.
Diese Kurzanleitung
hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Massgebend sind
die Gesetze und Standards!
Dokumentation
Alle wesentlichen Überlegungen und Prüfungshandlungen sind
so zu dokumentieren, damit ein fachkundiger Dritter die Revisionsarbeiten sowie
Überlegungen des Revisors nachvollziehen kann. Was geplant wird, soll auch wie
geplant umgesetzt und dokumentiert werden.
Zeiteinteilung
Die Zeiteinteilung (Planung / Durchführung / Berichterstattung) sieht ungefähr wie folgt aus:- 30% - 40% Planung
- 30% - 40% Prüfungsdurchführung
- 20% Berichterstattung
Definition Wesentlichkeit
Die Wesentlichkeit wird auf einer Basis bestimmt, welche für
den Bilanzleser und/oder das Geschäftsmodell relevant ist. Eine
Immobiliengesellschaft eher auf Aktiven oder Anlagevermögen, ein Handelsbetrieb
mit kleinen Margen eher auf Umsatz.
Wichtig: Die Wahl der Basis ist zu dokumentieren und stetig
anzuwenden resp. zu dokumentieren wenn eine andere Basis gewählt wird.
Als Prozentzahl kann bspw. der allgemeingültige Bereich von 1% bis 3% für Bruttogrössen (wie Bilanzsumme, Umsatz etc.) angewendet werden. Gehen Sie von Nettogrössen aus, so erhöht sich diese Bandbreite. (EBIT z.B. 5% bis 10%, Eigenkapital 3% bis 5%).
- Wesentlichkeit W / 100%
- Toleranzwesentlichkeit TW / 50% bis 75% von W
Bei Neumandaten eher 50%, bei bestehenden unproblematischen Kunden eher 75% - Nichtaufgriffsgrenze NAG / 5% von W
Als Beispiel:
Risikoanalyse
Welchen Risiken ist das Unternehmen ausgesetzt, welche davon
haben einen Einfluss auf die Jahresrechnung? Niederschrift in der
Prüfungsplanung Teil Risikoanalyse.
Kritische Durchsicht Jahresrechnung (Reinschrift)
- Im ersten Durchgang sind alle Positionen mit einem „TW“ zu vermerken, welche die Toleranzwesentlichkeit überschreiten (aufgrund der Grösse).
- In einem zweiten Durchgang sind alle Positionen mit einem „R“ zu vermerken, welche ein Risiko beinhalten, dessen Fehler finanziell eine grössere Auswirkung haben könnte als die Toleranzwesentlichkeit. Als Beispiel: eine kleine Position wie die Mehrwertsteuer kann monetär klein sein, ein Fehler aufgrund des Risikos könnte jedoch eine wesentliche Auswirkung haben.
- Mit Vermerk „TW“
Bei diesen Positionen werden die empfohlenen Prüfungshandlungen gem. SER durchgeführt. Somit Befragungen, analytische und angemessene Detailprüfungen. - Mit Vermerk „R“
Bei diesen Positionen werden nebst den empfohlenen Prüfungshandlungen auch weiter gehende Prüfungshandlungen gem. SER durchgeführt. - Mit Vermerk „TW“ und „R“
Kombination der obigen beiden Punkten. - Ohne Vermerk
Diese werden im Rahmen der Befragung und der analytischen Prüfungshandlungen abgedeckt. Allenfalls können noch angemessene Detailprüfungen durchgeführt werden. In diesen Positionen sehen wir kein ein Risiko und sind unter der Toleranzwesentlichkeit.
Bei Positionen mit den Vermerken „TW“ und „R“ sind Prüfziele
zu identifizieren. Dies sind v.a. Vollständigkeit, Bestand und Bewertung bei
der Eingeschränkten Revision. Auch dies kann direkt auf der Jahresrechnung
handschriftlich vermerkt werden.
Diese handschriftlich bearbeitete Jahresrechnung dient als
Dokumentation und ist Teil der Planung. Darauf wird auch das Vorjahr abgestimmt
mit Revisionsbericht Vorjahr sowie Gliederungen, Ausweis etc.
Weitere Planungsarbeiten / Befragung Kunde
Als weitere Planungsarbeiten wird die Jahresrechnung
kritisch durchgesehen und plausibilisiert. Danach die Kontoblätter
(durchscrollen am Bildschirm/Screening). Auffälligkeiten notieren und hinterfragen.
Mit diesem Wissen kann nun die Besprechung mit dem Kunden
durchgeführt werden. Wenn die Befragungen vorab durchgegangen wird, so kann mit
dem Kunden eine Besprechung durchgeführt werden, welche nicht als Befragung
oder Interview ankommt. Punkte, welche nicht zur Sprache kommen können dann
konkret noch als Fragen gestellt werden.
Diese Informationen werden ebenfalls dokumentiert und
fliessen in die Prüfungsplanung ein.
Prüfung
Die Positionen der Jahresrechnung (bearbeitet wie unter
Punkt 5 beschrieben) werden nun mit
Prüfungshandlungen geprüft, welche die entsprechende Prüftiefe ausweisen und
die entsprechenden Prüfziele abdecken.
Prüfungsdifferenzen
Mit festgestellten Prüfungsdifferenzen wird wie folgt
verfahren:
- Differenzen, welche unter der NAG (siehe Absatz 3) liegen:
Vermerk auf dem Arbeitspapier, dass unter der NAG und somit erledigt. - Differenzen, welche über der NAG liegen:
Auflisten mit Betrag auf der Differenzenliste (positive Zahl)
Berichterstattung
Die Berichterstattung erfolgt in Form eines
Revisionsberichtes, bei welchem die Absätze weitgehend vordefiniert sind.
Abweichungen sind zu begründen und müssen aus den Prüfungsfeststellungen schlüssig hervorgehen.
Quick-Tipps
- Datum der Vollständigkeitserklärung soll identisch sein mit Datum des Revisionsberichtes. Somit gibt es keine zeitliche Lücke, welche mit Prüfungshandlungen abzudecken wäre.
- Nur ablegen, was auch geprüft wurde. Belege, welche nicht benutzt wurden (bspw. Kontoblätter) sind nicht bei den Revisionsakten abzulegen. Bei einer OP-Liste ist bspw. nur die letzte Seite mit dem Total abzulegen sowie einzelne Seiten mit Positionen, welche Auffälligkeiten aufweisen und entsprechend bearbeitet wurden.
- Jahresrechnung sollte möglichst komprimiert dargestellt werden, damit weniger Angriffsfläche für nicht aufgedeckte Fehler geboten wird. Es macht keinen Sinn, wenn jedes Konto einzeln aufgeführt wird. Eine solche Aufstellung sollte (wenn überhaupt) unabhängig des Revisionsberichtes mit Jahresrechnung abgegeben werden. Dies wäre allenfalls Sache des Treuhänders, nicht des Revisors.
- Nachbuchungsliste durch den Kunden unterzeichnen lassen mit Vermerk, dass Nachbuchung in der Verantwortung des Kunden liegt.