Testat bei der Eingeschränkten Revision

Das Testat bei der eingeschränkten Revision sieht im Grundsatz immer gleich aus. Abweichungen von diesem Standard erfolgen nur in Ausnahmefällen. Bspw. bei Hinweisen auf Gesetzesverstösse, wenn die negative Zusicherung so nicht erfolgen kann oder wenn im Vorjahr nicht oder eine andere Revisionsstelle geprüft hat.

An die Generalversammlung der ABC AG

Adresse

Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision an den die Generalversammlung der ABC AG, Ort

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der ABC AG, Ort, für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. [Was hat die Revisionsstelle gemacht?]

Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat zuständig, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. [Wer trägt welche Verantwortung?]

Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. [Wie hat die Revsisionsstelle die Prüfung durchgeführt?]

Bei dieser Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen. [Negativ formulierte Zusicherung]

Ort, Datum

Firma

Name
zugelassener Revisionsexperte (oder zugelassener Revisor) [Art der Zulassung]
Leitender Revisor [1 Unterzeichnender muss immer leitend sein]

Beilagen [weitere Beilagen als die hier aufgezählten gehören nicht zum Revisionsbericht]

  • Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
  • Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Haben Sie Fragen zu Ihrem Revisionsbericht? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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